Lockerungen mit System

Die Einschränkungen aus der Corona-Pandemie in der Freizeitgestaltung sind für alle Menschen stark spürbar. Niemand kann spontan Kulturveranstaltungen oder Freizeitparks besuchen oder vielen geliebten Hobbies, Kursen o.ä. nachgehen. Dies eint alle Menschen derzeit. Die sich ständig neu ergebenden Lockerungen machen punktuell wieder einiges möglich, jedoch unter Beachtung von Sicherheits- und Hygieneregeln.

An diese müssen wir uns alle gewöhnen und das Einhalten sollte nicht durch Gesetze erzwungen werden, sondern ein jeder sei aus der Rücksichtnahme auf die anderen Menschen dazu angehalten, die Regeln und Abstände einzuhalten.

Angebote im Rahmen

„Was machbar ist, wollen wir machen“ so lautet das Motto der OBA der Lebenshilfe Schwabach-Roth e.V. Deshalb bietet die OBA seit Anfang Juni kleine Ausflüge für Menschen mit Behinderung an. Alle Pläne für ein neues OBA-Programm kamen durch die Corona-Pandemie zum Platzen, bis Ende des Jahres können keine Urlaubsreisen und Freizeiten im Stil „Vor-Corona“ angeboten werden.

„Wir passen unsere Ideen immer den geltenden Bestimmungen an“, so Honorata Martinus. Das ist wichtig, um so viel Selbstbestimmung und Teilhabe wie möglich und so wenig Risiko wie möglich einzugehen. Am 12.06.2020 war es endlich soweit: ein Ausflug an den Rothsee mit einer kleinen Wanderung und dem Betrachten des Sonnenuntergangs war das zweite Angebot seit den Ausgangsbeschränkungen. Nach der Ausarbeitung eines Hygiene- und Schutzkonzeptes und der Vorstellung bei den Mitarbeitern konnte es losgehen. „Unsere Angebote finden ausschließlich an der frischen Luft statt, so dass wir die Gefahr in geschlossenen Räumen gar nicht eingehen müssen. In Kleingruppen von bis zu 3 Menschen mit Behinderung pro ehrenamtlichem Helfer teilen wir uns bei den Veranstaltungen auf“, so die Leiterin der OBA.

Die Teilnehmer/innen werden alle privat an den Treffpunkt gebracht. Dann wird es jedoch für die meisten etwas ungewohnt. Ohne eine Umarmung oder Körperkontakt und im richtigen Abstand findet die Begrüßung statt. Ebenso muss jeder seine Hände desinfizieren. In getrennten Gruppen geht es in unterschiedlichen Richtungen um den Rothsee, um am vereinbarten Platz den Sonnenuntergang bei einem Picknick zu genießen. Der sonst so familiäre Umgang in der OBA muss den geltenden Hygieneregeln weichen und so geht niemand Hand-in-Hand und auch auf Umarmungen muss zum Schutz aller verzichtet werden.

Die Stimmung und das Wetter am Rothsee sind wunderschön und so genießen alle die Zeit, auch wenn sie außergewöhnlicher nicht sein könnte.

Ausflug an den Rothsee nach den Corona Lockerungen

Auch ungewohnt: in drei Reihen mit jeweils großem Abstand stellen sich alle für ein Erinnerungsbild auf.


Verantwortung übernehmen

Am Picknickplatz angekommen spüren alle Teilnehmer/innen klar, was Corona mit uns gemacht hat. So hat früher jeder jedem etwas von seinen Knabbereien abgegeben und die Picknickdecken wurden gerne geteilt. Jetzt sitzt jeder im Abstand von 2 Metern auf der eigenen Decke und ein Austausch der mitgebrachten Köstlichkeiten ist streng untersagt. „Vor Corona hätten wir das als Egoismus gewertet, heute ist es ein Stück Verantwortung, um den Anderen zu schützen“, so fasst Honorata Martinus die veränderte Sicht zusammen.

Nach dem gelungenen zweiten Ausflug erhält die OBA-Leiterin viele Nachrichten der Teilnehmer/innen und derer Familien, die sich für den tollen Abend bedanken. Endlich wieder etwas „Normalität“ im so anderen Alltag.

Die OBA plant auch in Zukunft, immer an die geltenden Regeln angepasst, Programmpunkte anzubieten, jedoch ist ein dick vollgepacktes Veranstaltungsprogramm, wie es sonst angeboten wird erst einmal verschoben worden: „Es ist uns wichtig, die Teilhabe in der Freizeit voranzubringen, jedoch steht der Schutz der Gesundheit unserer Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen an oberster Stelle.“

Geänderte Rahmenbedingungen für Familien

Die Familien der Teilnehmer/innen lernen gerade die veränderten Rahmenbedingungen kennen. So kommen oft Fragen, wie mit der Übertragung von angesparten Leistungsbeträgen, dem so genannten Entlastungsbetrag, umgegangen werden soll. Normalerweise muss dieser bis Ende Juni des darauffolgenden Jahres aufgebraucht werden. Corona-bedingt wurde die Frist bis Ende September 2020 verlängert.

MDK-Prüfung am Telefon

Ebenso hat sich das Prozedere bei der MDK-Prüfung grundsätzlich geändert: Die Feststellung einer Pflegestufe erfolgt telefonisch. Jedoch sei es sehr wichtig und hilfreich, dem MDK schon vor einer Prüfung entweder per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung alle aktuellen Unterlagen (Berichte, Atteste, etc.) zukommen zu lassen. So ist eine realistische Einschätzung der Situation möglich und eine telefonische Überprüfung kann dann auch sinnvoller stattfinden.

Alle Informationen über neue Ausflüge werden über die Homepage oder im persönlichen Anschreiben verteilt. Zu jeder neuen Veranstaltung erhalten die Teilnehmer/innen immer ein Merkblatt, welches alle Hygiene-Maßnahmen nochmals verdeutlicht und auch alle individuellen Assistenzleistungen wie z. B. den gemeinsamen Gang auf die Toilette regelt.

www.oba-schwabach-roth.de