Stiftung

Lebensqualität für Menschen mit Behinderung

Der Sozialstaat nimmt sich der Menschen mit Behinderungen in vielfältiger Form an, er kann jedoch nur eine Grundversorgung gewährleisten. So vielfältig wie die Angebote der Lebenshilfe sind auch die Bereiche, in denen eine finanzielle Unterstützung notwendig ist, um dort weitermachen zu können, wo eine staatliche Förderung nicht ausreicht, zum Beispiel bei

  • zusätzlichen therapeutischen Angeboten,
  • der Anschaffung von speziellem Therapie- und Spielmaterial
  • einer behindertengerechten Ausstattung von Einrichtungen der Lebenshilfe
  • sowie bei Angeboten zur Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen

Deshalb wurde mit einem feierlichen Festakt am 06.07.2000 die „Stiftung Lebenshilfe für Behinderte Schwabach-Roth“ errichtet, der dann kurz darauf die Regierung von Mittelfranken durch eine entsprechende Urkunde die staatliche Genehmigung erteilte.

Die „ Stiftung Lebenshilfe für Behinderte Schwabach-Roth“ wurde damit als eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts rechtsfähig. Sie verfolgt ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke, ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Stiftungszweck

Ist die Unterstützung des Vereins Lebenshilfe für Behinderte Schwabach-Roth e.V. bei der Verwirklichung seiner gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch Geldmittel, die aus dem Ertrag des Stiftungsvermögens und aus Spenden an die Stiftung stammen.

Stiftung Lebenshilfe

Vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten

Seit ihrer Gründung konnte die Stiftung Lebenshilfe eine Vielzahl von Maßnahmen unterstützen. Die Bandbreite der Förderung ist groß und reicht von der Anschaffung spezieller Therapiematerialien für die Förderung von Kleinkindern in der Frühförderung über Mittel zum Kauf von Bollerwägen für Kindergartenkinder, von der Unterstützung der Offenen Behindertenarbeit bis zum Treppenlifter für ältere gehbehinderte Bewohner in der Wohnstätte.

Stiftung Lebenshilfe

Sicherheit für Ihre Spende durch die Stiftung

Die Rechtsform der Stiftung garantiert dabei durch einen genau festgelegten Stiftungszweck, eine staatliche Stiftungsaufsicht und die mit Personen des öffentlichen Lebens besetzten ehrenamtlichen Gremien, den Stiftungsvorstand und den Stiftungsrat, als Kontrollorgane jedem Spender ein Höchstmaß an Sicherheit dafür, dass sein Geld auch wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird: bei den Menschen mit Behinderungen in der Stadt Schwabach, der Stadt Roth und dem Landkreis Roth.

 

Stiftung Lebenshilfe

Unsere Bitte deshalb an Sie: Unterstützen Sie die Stiftung Lebenshilfe und helfen Sie uns dabei, ein Stück mehr Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen zu schaffen!

Spenden

Spendenkonto der Stiftung Lebenshilfe

Sparkasse Mittelfranken-Süd
Kontonummer 750 273 443
Bankleitzahl 764 500 00
BIC BYLADEM1SRS
IBAN DE31764500000750273443

Spenden

Spendenkonto der Stiftung Lebenshilfe

VR Bank im südlichen Franken eG
BIC GENODEF1DKV
IBAN DE57 7659 1000 0003 1606 61